Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-08-11
für die Nutzung von TesseraFlow, einem Angebot von Thomas Hattert, Rombacher Straße 5E, 46049 Oberhausen (nachfolgend „Anbieter").
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung TesseraFlow zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Anfrage bzw. Bestellung, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden TesseraFlow, eine webbasierte Anwendung für die Personaleinsatz- und Ressourcenplanung, über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Die Bereitstellung erfolgt ab der Übergabestelle (Ausgang des Rechenzentrums). Die Internetverbindung des Kunden und die Eignung seiner Endgeräte sind nicht Vertragsgegenstand.
- Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter und darf sie ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionskern erhalten bleibt oder die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss
Die Einrichtung erfolgt persönlich („High-Touch"): Der Kunde stellt eine Anfrage über das Website-Formular oder per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei der Aktivierung des Zugangs bestätigt der Kunde die Einbeziehung dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 9 Abs. 2) im dafür vorgesehenen elektronischen Verfahren. Der Anbieter protokolliert Zeitpunkt und Fassung der Bestätigung.
§ 4 Kostenlose Testphase
- Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase von 30 Tagen anbieten. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben. Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur, wenn der Kunde es aktiv bestellt.
- Jede Partei kann die Testphase jederzeit ohne Frist in Textform beenden.
- Schließt der Kunde spätestens 30 Tage nach Ende der Testphase ein Abonnement ab, werden die Testdaten in das Abonnement übernommen. Andernfalls werden sie 30 Tage nach Ende der Testphase aus den Produktivsystemen gelöscht. § 14 Abs. 1 (Export) und § 14 Abs. 3 Satz 2 (Auslauf der Datensicherungen) gelten entsprechend.
- Für die unentgeltliche Testphase haftet der Anbieter, außer in den Fällen des § 11 Abs. 1, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für die Testphase gilt § 9 (Datenschutz und Auftragsverarbeitung) entsprechend. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird spätestens mit Freischaltung des Testzugangs geschlossen.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Anwendung im bestellten Umfang (insbesondere Zahl der geplanten Ressourcen) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
- Nicht gestattet sind insbesondere: die Überlassung an Dritte außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises, das systematische automatisierte Auslesen der Anwendung, Reverse Engineering außerhalb der gesetzlich zwingend erlaubten Fälle sowie die Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts.
- An den vom Kunden eingegebenen Daten („Kundendaten") erhält der Anbieter nur die Rechte, die zur Vertragserfüllung (Hosting, Sicherung, Anzeige, Export) technisch erforderlich sind.
- Funktionen ohne ausdrückliche mengenmäßige Begrenzung stellt der Anbieter für die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen des bestellten Nutzungsumfangs bereit. Weicht die Nutzung hiervon erheblich ab (insbesondere durch automatisierte Zugriffe außerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Schnittstellen oder eine Nutzung, die die Systemstabilität für andere Kunden beeinträchtigt), kann der Anbieter die Nutzung nach vorherigem Hinweis in Textform auf ein angemessenes Maß beschränken. Für bereitgestellte Schnittstellen (APIs) kann der Anbieter angemessene technische Zugriffsgrenzen (Rate Limits) festlegen. § 12 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Nutzer entsprechend und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde nutzt die Anwendung nicht rechtswidrig und gibt keine rechtsverletzenden Inhalte ein. Für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Kundendaten ist der Kunde verantwortlich. Verarbeitet er Beschäftigtendaten, liegt die Beachtung der dafür geltenden Vorschriften (insbesondere § 26 BDSG und betriebliche Mitbestimmungsrechte, § 87 BetrVG) in seiner Verantwortung als datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
- Der Kunde belastet die Anwendung nicht über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus (insbesondere keine Lasttests und kein automatisiertes Massen-Auslesen ohne Zustimmung des Anbieters).
- Der Kunde führt regelmäßig Datenexporte durch (§ 14 Abs. 1), soweit die Daten für seinen Geschäftsbetrieb unverzichtbar sind.
- Der Kunde gibt in Freitextfelder (insbesondere Notizen und Bezeichnungen) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ein (etwa Diagnosen, Gesundheits-, Religions- oder Gewerkschaftsdaten). Für die Erfassung von Abwesenheiten stehen die dafür vorgesehenen strukturierten Abwesenheitsarten zur Verfügung. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ihrer Nutzung verantwortet der Kunde (Absatz 2).
- Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten aus § 5 oder aus diesem § 6 und nehmen Dritte den Anbieter deswegen in Anspruch, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und überlässt ihm, soweit zumutbar, die Verteidigung.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Mittel eines Kalenderquartals an der Übergabestelle. Die Verfügbarkeit berechnet sich je Kalenderquartal als Verhältnis der tatsächlichen zur möglichen Verfügbarkeitszeit. Zeiten nach Absatz 2 gelten als verfügbar. Ein darüber hinausgehendes Service Level wird nicht geschuldet.
- Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster (höchstens einmal pro Monat, höchstens zwei Stunden, in der Regel sonntags zwischen 02:00 und 04:00 Uhr deutscher Zeit, Ankündigung mindestens sieben Tage vorher per E-Mail), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Ausfall von Netzen Dritter) sowie kurze Unterbrechungen zur Abwehr akuter Sicherheitsgefahren.
- Support erfolgt per E-Mail an support@tesseraflow.de an Werktagen. Feste Reaktionszeiten werden nicht geschuldet. Störungen der Anwendung meldet der Kunde dem Anbieter unverzüglich auf demselben Weg.
§ 8 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der geplanten Ressourcen gemäß Bestellung bzw. der bei Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform den Zugang sperren, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind. Die Zahlungspflicht für die Sperrzeit bleibt bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal je Zeitraum von zwölf Monaten anpassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Hosting, Personal, eingekaufte Vorleistungen) verändert haben. Die Anpassung entspricht in ihrem Umfang der Kostenentwicklung. Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten frühestens ab der auf das Wirksamwerden folgenden Abrechnungsperiode. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag abweichend von § 12 Abs. 1 zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Das ordentliche Kündigungsrecht nach § 12 bleibt unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung.
- Soweit der Kunde in der Anwendung personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Daten seiner Beschäftigten), ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Anbieter dem Kunden vor Vertragsbeginn in Textform bereitstellt. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und listet die eingesetzten Subunternehmer (u. a. Hetzner [DE], Ubicloud [DE, Managed-Datenbank], Resend [USA, abgesichert über EU-SCC/DPF], Sentry [EU-Region]). Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor.
- Für die Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter Stripe ein. Soweit Stripe Zahlungsdaten zu eigenen Zwecken verarbeitet, ist Stripe datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortlicher.
§ 10 Vertraulichkeit und Referenznennung
Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Vertriebsunterlagen nennen. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Referenz dann innerhalb von zehn Werktagen.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist je Vertragsjahr insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer, täglicher Datensicherung durch den Anbieter und vertragsgemäßer Durchführung regelmäßiger Datenexporte durch den Kunden (§ 6 Abs. 4) zur Wiederherstellung angefallen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen. Der Kunde kündigt in Textform oder über das Kunden-Portal.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 5 oder § 6 verstößt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
§ 13 Einstellung des Dienstes
- Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb von TesseraFlow ganz einzustellen, insbesondere wenn der Weiterbetrieb wirtschaftlich unzumutbar ist. In diesem Fall kann der Anbieter den Vertrag abweichend von § 12 Abs. 1 mit einer Frist von mindestens drei Monaten in Textform kündigen.
- Bereits gezahlte Entgelte, die auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen, werden anteilig erstattet.
- Der Anbieter weist den Kunden in der Kündigung auf die Exportmöglichkeiten nach § 14 hin und stellt sie bis zum Vertragsende sowie für den in § 14 Abs. 2 genannten Zeitraum bereit.
§ 14 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Der Kunde erhält seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (strukturierter JSON-Export). Der Export erfolgt auf Anforderung beim Anbieter. In-App-Exportfunktionen sind in Vorbereitung.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Export auf Anfrage noch 30 Tage bereit.
- Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen aus den Produktivsystemen gelöscht. Aus Datensicherungen entfallen sie spätestens mit Ablauf der Backup-Aufbewahrung von höchstens 13 Wochen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist und weder Hauptleistungspflichten noch das vereinbarte Preis-Leistungs-Verhältnis zulasten des Kunden verändert.
- Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Beide Parteien können in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oberhausen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich Schriftform zwingend ist.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft zu übertragen, die das Geschäft von TesseraFlow fortführt. Der Anbieter zeigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Dem Kunden steht für diesen Fall ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Die englische Fassung dient nur der Information.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.